Pressespiegel

ADS-Kinderkuren seit 1999

Hyperaktiv oder Zappelphilipp werden Sie im Volksmund genannt: Kinder, die nicht stillsitzen und lange zuhören können. Sie leiden unter dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS), heißt es im Fachjargon. Die Klinik Arendsee hat mit der Fachgruppe Mutter-Kind, den Ärzten des Medizinischen Dienstes und den Krankenversicherungen ein spezielles Therapiekonzept entwickelt. Seit 1999 werden Kinder mit den Müttern oder Vätern bestens betreut. Lesen Sie weiter ...


Telefonkonferenz Volksstimme

85 Anrufer stellten bei einem Volksstimme-Telefonforum ihre Fragen zu Mutter-Kind-Kuren. Antworten darauf gaben Marion Danner von der DRK-Kurklinik Arendsee, Kristina Kootz von der evangelischen Frauenarbeit, Maria Kilbius von der AOK und Doreen Haseloff von der Techniker Krankenkasse. Anja Hintze notierte das Wichtigste. weiter ...


Gesundheitsreform 1. April 2007

Der Gesetzgeber hat mit der Gesundheitsreform 2007 wichtige Änderungen für den Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter bzw. Mutter/Vater-Kind entschieden. Die neuen Regelungen beinhalten konkret :


54 Prozent aller Ablehnungen von Kuranträgen wurden bisher mit dem Hinweis, ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausgeschöpft zu haben, begründet. Dies war der am häufigsten verwendete Ablehnungsgrund. 
Neu: Der Gesetzentwurf enthält den eindeutigen Zusatz, dass für Mütter- oder Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt. Mütter/Väter, die eine Maßnahme benötigen, werden durch diese Klarstellung im Antragsverfahren deutlich gestärkt.  
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter/Väter galten bisher als Ermessensleistung der Krankenkassen, d.h. bisher lag es im individuellen Ermessenspielraum der Krankenkassen, wie mit Kuranträgen umgegangen wurde.  
Neu: Mütter- und Mutter-/Väter-Kind-Kuren werden mit der Gesundheitsreform zu stationären Pflichtleistungen der Krankenkasse. Damit werden der Rechtsstatus dieser Kurmaßnahmen und der individuelle Anspruch der Mütter gestärkt.  
Welche Auswirkung hat die Definition "Pflichtleistung" ?  
Neu: Mit dem neuen Status als Pflichtleistung werden Mütter- und Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen auch in den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen aufgenommen. Das bedeutet, die Kassen, die viele Kuren genehmigen, bekommen einen Ausgleich von Kassen, die wenige genehmigen. Damit lohnt es sich für Krankenkassen viel weniger, an diesen Kuren sparen zu wollen.  
Welche Hürden müssen noch genommen werden ? 
Neu: Insgesamt soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit der Gesundheitsreform reformiert werden. Künftig sollen bei Anträgen zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nur noch Stichproben durchgeführt werden. Die Krankenkassen haben bis 1. Juli 2008 Zeit, um ein Verfahren festzulegen.  
Welche zusätzlichen Kontrollmaßnahmen wurden eingeführt ? 
Neu: Der Gesetzentwurf enthält die Verpflichtung für Krankenkassen, eine Statistik über Anträge und deren Erledigung zu führen. Damit soll das Antragsverfahren transparenter werden.  

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