Kurklinik Arendsee
DRK-Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Mutter und Kind
Lüchower Strasse - Kurgebiet 1
39619 Arendsee
Telefon:
(039384) 94- 0
Patientenbetreuung
(039384) 94- 945
Internet:
www.drk-klinik-arendsee.de
Häufige Fragen
Was ist eine Mutter/Vater - Kind-Kur?
Eine Mutter/ Vater-Kind Kur ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen um kurbedürftigen Müttern/ Vätern eine Möglichkeit der Erholung und Genesung zu bieten. Das Kind oder die Kinder nehmen an der Maßnahme grundsätzlich teil.
Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.
Was ist das Ziel einer stationären Vorsorgemaßnahme?
- Eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
- Einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
- Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Was ist das Ziel einer stationären Rehabilitationsmaßnahme?
Eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Wie lange dauert eine stationäre Maßnahme?
Grundsätzlich ist eine Mutter/ Vater-Kind Maßnahme auf 21 Tage angelegt. Jedoch ist es aus medizinischen Gründen während des Aufenthaltes möglich, beim Kostenträger schriftlich eine Verlängerung zu beantragen. Mit der Genehmigung würde sich die Kur um eine Woche verlängern.
Wie alt dürfen/ müssen meine Kinder sein?
In der Kurklinik werden Kinder vom Säuglingsalter bis hin zu zwölf Jahren betreut. Ausnahmen nach oben bestehen. So unterliegen zum Beispiel behinderte Kinder keiner Altersbegrenzung. Auch AD(H)S-Kinder können aufgenommen werden, wenn sie die Altersgrenze überschritten haben.
Muss ich für eine Mutter/ Vater & Kind-Kur Urlaub nehmen?
Berufstätige Mütter und Väter werden lt. Bundesurlaubsgesetz § 10 Abs. 1.2 für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation keine Urlaubstage angerechnet. Sie müssen für Ihre Kur also keinen Urlaub beantragen.
Können auch Privatversicherte Mutter/Vater-Kind Kuren in Anspruch nehmen?
Privatversicherte können stationäre Maßnahmen nur wahrnehmen, sofern diese Inhalt des Versicherungsvertrages ist. Prüfen Sie Ihre Unterlagen bzw,. kontaktieren Sie ihren Kostenträger.
Wie beantrage ich eine Mutter/Vater & Kind-Kur?
Zur Beantragung einer stationären Maßnahme greifen Sie bitte auf die Formulare in unserem Download Bereich Verlinkung einbauen
Nachdem Sie die Formulare ausgedruckt haben, werden Sie bitte bei Ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt vorstellig. Wenn dieser eine stationäre Maßnahme für Sie unterstützt, wird er die vorgelegten Formulare/Attteste ausfüllen und Ihnen wieder aushändigen.
Danach senden Sie bitte uns die vom Arzt als auch von Ihnen vollständig ausgefüllten Dokumente an uns zurück:
Adresse:
Kurklinik Arendsee
DRK-Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Mutter und Kind
Frau Mathe/Frau Meyer
Lüchower Strasse - Kurgebiet 1
39619 Arendsee
Tel.: 039384/ 94 94 5
Eine Kurberaterin wird sich dann zeitnah an Sie wenden und mit Ihnen die weitere Abwicklung zur Beantragung der stationären Maßnahme absprechen und maßgeblich unterstützen.
Kostet mich die Beratung und Vermittlung einer Kur etwas?
Dieser Services ist für Sie natürlich kostenfrei.
Was kostet der Aufenthalt in einer Kurklinik?
Mutter/ Vater-Kind-Maßnahmen sind weiterhin Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen!
Die Kosten für eine Mutter/ Vater-Kind Maßnahme werden von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt für Erwachsene pro Kalendertag 10,- Euro, maximal für 28 Tage. Mitanreisende Kinder sind von dieser Zuzahlung befreit. Die gesamte Zuzahlung ist bei Ankunft an der Rezeption bar zu entrichten.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist möglich, weitere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage direkt von Ihrer Krankenkasse oder von unserer Kurberatung.
Wer übernimmt die Fahrtkosten?
Die Fahrtkosten zur Kur werden von den Krankenkassen anteilig erstattet. Bei Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten pro Fahrstrecke geleistet werden. Es werden mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Fahrstrecke/pro Person berechnet. Aufschläge für Benutzung von Schlaf- oder Liegewagen werden nicht erstattet. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind frei.
Bei Fahrten zur stationären Rehabilitationmaßnahmen nach § 41 SGB V ist keine Zuzahlung zu leisten.
Falls Sie mit dem PKW fahren, werden in der Regel nur die Kosten für die günstigste Bahnverbindung erstattet.
Es ist möglich, dass einige Krankenkassen individuelle Regelungen zu den Fahrtkosten vereinbart haben, bitte informieren Sie sich auch dazu direkt bei ihnen.
Werden im Rahmen einer Vorsorgemaßnahme die Kosten für den Transport von Gepäck erstattet?
Diese Kosten haben Sie selbst zu tragen.
Welche Krankheitsbilder werden in der Kurklinik Arendsee behandelt?
In unserer Klinik werden folgende Krankheitsbilder bei Erwachsenen und Kindern behandelt:
Indikationen Erwachsene
Indikationen Kinder
Berufstätige Mütter und Väter werden lt. Bundesurlaubsgesetz § 10 Abs. 1.2 für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation keine Urlaubstage angerechnet. Sie müssen für Ihre Kur also keinen Urlaub beantragen.Können auch Privatversicherte Mutter/ Vater-Kind Kuren in Anspruch nehmen?Privatversicherte können stationäre Maßnahmen nur wahrnehmen, sofern diese Inhalt des Versicherungsvertrages ist. Prüfen Sie Ihre Unterlagen bzw, kontaktieren Sie ihren Kostenträger. Wie beantrage ich eine Mutter/ Vater & Kind-Kur?Zur Beantragung einer stationären Maßnahme greifen Sie bitte auf die Formulare in unserem Download Bereich zurück.Nachdem Sie die Formulare ausgedruckt haben, werden Sie bitte bei Ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt vorstellig. Wenn dieser eine stationäre Maßnahme für Sie unterstützt, wird er die vorgelegten Formulare/ Attteste ausfüllen und Ihnen wieder aushändigen. Danach senden Sie bitte uns die vom Arzt als auch von Ihnen vollständig ausgefüllten Dokumente an uns zurück:Adresse:Kurklinik Arendsee DRK-Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Mutter und KindFrau Mathe/ Frau MeyerLüchower Strasse - Kurgebiet 139619 Arendsee
Wie ist die Ausstattung der Klinik?
Unsere Klinik entspricht mit ihrer Ausstattung den speziellen Anforderungen einer Mutter/ Vater –Kind Klinik. Details entnehmen Sie bitte hier.
Wie werden meine Kinder betreut?
Die ganz Kleinen unter drei Jahren werden zu den Therapiezeiten der Erziehungsberechtigten und nach individueller Absprache in Krabbelgruppen betreut.
Kinder ab drei Jahren werden in altersspezifischen Gruppen von erfahrenden qualifizierten pädagogischen Fachkräften in altersspezifischen Gruppen im Kinderhaus betreut.
Sie verbringen eine abwechslungsreiche Zeit und erlernen, bzw. festigen spielerisch ihr soziales Verhalten. Kreativitätsförderung, Sport und Spiel stehen im Vordergrund der Freizeitgestaltung. Täglich werden auch kleine Ausflüge entlang des Arendsees unternommen.
Einzelne Mahlzeiten können in der Betreuungsgruppe eingenommen werden.
Findet für schulpflichtige Kinder Unterricht statt?
Außerhalb der Ferienzeiten wird am Vormittag ein schulbegleitender Unterricht angeboten. Dieser findet wochentags zwischen 08.00-10.00 Uhr in den klinikeigenen Unterrichtsräumen angeleitet von unserem pädagogischen Personal statt.
Tipp: Bringen Sie bitte den zu bearbeitenden Schulstoff mit oder lassen sie ihn von der Schule an die Klinik, zum Beispiel elektronisch oder per Fax, übermitteln.
Welche Kostform kann ich erhalten?
Wir bieten Ihnen eine breite Palette an verschiedenen Kostformen. Neben Vollkost, vegetarischen Gerichten und Diätkost, gibt es die unterschiedlichsten Sonderkostformen. Bitte geben Sie uns spezielle Wünsche, zum Beispiel aufgrund von Unverträglichkeiten, am besten noch vor Ihrer Anreise bekannt.
Was muss ich alles zur Kur mitnehmen?
Nach der Genehmigung der Kurmaßnahme erhalten Sie von uns mit der Einladung eine Übersicht der Dinge, die Sie zur Kur mitnehmen sollten.
Kann ich als Großmutter auch an einer Kur teilnehmen?
Ja, jeder der in Erziehungsverantwortung steht, kann eine solche stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme beantragen.
Kann mich mein Ehemann/ Partner begleiten, mich besuchen?
Es ist generell möglich, Ihren Partner oder Partnerin während des Aufenthaltes zu einem festgelegten Tagessatz mitaufzunehmen. Wenn Sie mit drei oder mehreren Kindern anreisen, können Sie eine Begleitperson zu reduzierten Kosten mitbringen. Wir erteilen Ihnen diesbezüglich gerne Auskunft.
Gibt es auch Familienkuren?
Eine gesetzliche Regelung über eine Familienkur existiert nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn die medizinische Notwendigkeit vom Arzt entsprechend begründet ist, eine Ausnahmeregelung bei Ihrer Krankenkasse zu erreichen.
In welchen Abständen kann ich eine Kurmaßnahme wiederholen?
Eine Wiederholung der stationären Maßnahme ist frühestens nach Ablauf von vier Jahren möglich. Ausnahmen bestehen, wenn ein früherer Aufenthalt aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.



